AGBs

Reiserücktritt

 

Wohlfühlpreis

Flex-Preis

Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt

25 %

35 %

49 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt

30 %

45 %

29 Tage bis 24 Tage vor Reiseantritt

40 %

60 %

23 Tage bis 17 Tage vor Reiseantritt

60 %

80 %

16 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt

80 %

90 %

Nichtantritt der Reise*

95 %

95 %

*Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.

Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person): vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75 %, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und nachträglicher Stornierung 95 %.
Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60 % zu. Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Eine Teilstornierung des An- und/oder Abreisepaketes allein ist nicht möglich.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
d) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

8. Umbuchung, Ersatzperson
a) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen), besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Reisetermins, des Schiffs und des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn von TUI Cruises folgende Kosten berechnet:

- für Umbuchungen innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises (auch für eine Änderung des Abflughafens) keine Umbuchungskosten (Preisgarantie)

- für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kategorie vom TUI Cruises Wohlfühlpreis auf den TUI Cruises Flex-Preis keine (Preisgarantie), wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte

- für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch für eine Änderung des Abflughafens) auf einen Wohlfühlpreis 150 € pro Person für die 1. und 2. Person in der Kabine

Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z. B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesondere abweichende Reisetermine oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.

b) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z. B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von 30 € pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9. Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises
TUI Cruises kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns

- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,

- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,

- unter falschen Angaben gebucht hat,

- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,

- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

In diesem Falle kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

10. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

11. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit

- ein Schaden des Kunden von TUI Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

- TUI Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden.
d) Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber TUI Cruises geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
c) Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
g) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) gegeben sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.

14. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.

15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Zu Ihrer Sicherheit werden an Bord der Mein Schiff® Flotte manche öffentliche Bereiche videoüberwacht. Darüber hinaus möchten wir Sie zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten EU Standardvertragsklauseln abgesichert.

16. Empfehlung für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs raten wir werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglingen bis zu einem Alter von 12 Monaten von einer Teilnahme dringend ab. Auf den Transatlantik-Routen und der Route um Westeuropa raten wir aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden Seetage von der Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend ab.

17. Gerichtsstand / Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.


Veranstalter
TUI Cruises GmbH
Anckelmannsplatz 1
20537 Hamburg
Telefon +49 40 286677-0
Telefax +49 40 286677-100
Drucklegung: Februar 2014

FERIENTRAUM KREUZFAHRTEN
BERATUNG & BUCHUNG

Büro-Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 9.00 - 18.00 Uhr
Sa. 10.00 - 14.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Mo.- Fr.: 8.00 - 20.00 Uhr
Sa. 9.00 - 18.00 Uhr

(05109) 56 300 291


Denken Sie an Ihren Reiseschutz zur Kreuzfahrt:

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AIDA
www.clubschiffteam.de

MSC Kreuzfahrten
www.schiff.cruises

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www.seereisenteam.de

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www.myCluburlaub.de

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www.flussreise24.de

Nicko Flusskreuzfahrten
www.kreuzfahrten-fluss.de

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